- Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgechwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
- Einachszugmachinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht, und
- Sonderkraftfahrzeuge
Weitere Informationen zu Führerscheinklassen und Behörden findest du auf www.help.gv.at